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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31798
Keine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers nach teilweisem Entzug des Auftrags (BGH v. 8.7.1982 - VII ZR 314/81)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 14 (1983) Nr. 1, S. 70-73
Es gehört nicht zu den Pflichten eines Auftragnehmers, dem der Auftrag teilweise entzogen wurde, den Auftraggeber auf Fehler in seinem ursprünglichen Vertragsangebot hinzuweisen, die sich auf nicht mehr von ihm, sondern von einem anderen Unternehmer oder vom Auftraggeber ausgeführte Arbeiten beziehen. Denn mit der Herausnahme des fehlerhaften Teils des Angebots aus dem Auftrag und der anderweitigen Ausführung schied die Haftung des ursprünglichen Auftragnehmers nach allgemeinen Gewährleistungsregeln endgültig aus.