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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31799
Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung für Mängelbeseitigung (BGH v. 24.2.1983 - VII ZR 210/82)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 14 (1983) Nr. 3, S. 258-260
Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer bestimmten Frist ist entbehrlich, wenn sie nur nutzlose Formalität wäre. Das wäre z. B. der Fall, wenn eine Gewährleistungspflicht schlechthin bestritten oder behauptet wird, es seien keine Mängel vorhanden. Im übrigen läßt sich die Frage, ob die Fristsetzung zur Mängelbeseitigung entbehrlich ist, jeweils nur anhand der konkreten Umstände des einzelnen Falles beurteilen.