Detailergebnis zu DOK-Nr. 31828
Die Überprüfung von 6 Schweizer Nationalstraßenplanungen nach einer neuen Methode (Orig. franz.: Le réexamen de six tronçons du réseau des routes nationales suisses selon une nouvelle méthode)
Autoren |
C. Hidber |
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Sachgebiete |
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) |
Straße und Verkehr 69 (1983) Nr. 8, S. 242-248, 8 B, 8 Q
Der Ausbauplan des schweizer Nationalstraßennetzes der heute zu etwa 70 % (1290 km) verwirklicht ist, ist 1960 durch Bundesparlamentsbeschluß festgelegt worden. Im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte haben die Einflüsse der sozialen Umweltbedingungen, der Wirtschaft und der Ökologie die noch zu bauenden Strecken des Planes in Frage gestellt. Der Bundesrat ist letztlich nicht umhingekommen, den Ausbauplan einer grundlegenden Überprüfung zu unterwerfen. Betroffen sind 6 Neubau- bzw. Ausbaustrecken, von denen 3 durch ländliches, 2 durch städtisches und 1 durch alpines Gebiet verlaufen. Am 8. 11. 1978 hat das Bundesinnendepartement auf Beschluß der Regierung eine aus 21 Mitgliedern bestehende Kommission gebildet, die bei der Überprüfung des Ausbauplanes die Kriterien der Politik, der Verkehrstechnik, der Land- und Forstwirtschaft, der Ökologie und des Umweltschutzes berückslchtigen sollte. Anhand des Ergebnisses wollte das Parlament entscheiden, welche Strecken im Ausbauplan verbleiben und welche gestrichen werden können. Die Überprüfung gliedert sich in drei Untersuchungen: Analyse der Auswirkungen, Nutzwertanalyse und Kosten-Nutzen- Analyse. Die Analyse der Auswirkungen beschreibt alle Vor- und Nachteile in quantitativer und qualitativer Form jeder einzelnen Trassenvariante. Die Nutzwertanalyse soll die verschiedenen Auswirkungen und Werte auf einen Hauptnenner bringen, der eine Trassenvariante in eine Wertskala von 0 bis 100 Punkten eingliedert, wobei das positive Moment mit aufsteigender Zahl wächst. Die Kosten-Nutzen-Analyse fragt nur nach der Wirtschaftlichkeit und dem Sozialwert einer Investition. Wesentliches Element dieser Analyse ist die Hinführung der zu vergleichenden Werte zu einer monetären Maßeinheit (Schweizer Franken). So wird z. B. der volkswirtschaftliche Zeitgewinn der zu untersuchenden 6 geplanten Straßen - gestützt auf statistischen Verkehrserhebungen - für die verschiedenen Verkehrsarten und landschaftlichen Regionen in der Maßeinheit Schweizer Franken pro Person und Stunde ermittelt. Das den drei Analysen vorgegebene Zielsystem ist hierarchisch aufgebaut (Hauptziele: Optimalisierung der Verkehrsbedürfnisse, des wirtschaftlichen Ertrages und der Auswirkungen; Zwischenziele: Optimalisierung des Privat- und Wirtschaftsverkehrs, Minimierung der Bau- und Unterhaltungsinvestitionen, Erhöhung der Sicherheit des Verkehrs, Minimierung der Beeinträchtigung der Umwelt, Verbesserung der Wohnqualität und des regionalen Wirtschaftsgefüges; Unterziele: Minimierung der Reisezeiten und des Kraftstoffverbrauches, Minimierung der Eingriffe in die Privat- und Arbeitssphäre, Minderung der negativen Einflüsse in die verschiedenen Naturhaushalte). Die drei Analysen sind zu dem Ergebnis gekommen, daß zwei der 6 Projekte eindeutig zu bauen und zwei eindeutig zu streichen sind; bei zwei Projekten gab es keine eindeutigen Ergebnisse, es blieb zweifelhaft, ob sie zu bauen oder zu streichen sind. Im Anschluß an die wissenschaftlichen Analysen haben die 21 Mitglieder der Kommission unter Berücksichtigung übergeordneter politischer und föderalistischer Belange über den Bau oder die Streichung der Projekte abgestimmt; Ergebnis: ein Projekt wird gestrichen, fünf Projekte werden - mit teilweise reduzierten Querschnitten - gebaut. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses wird 1984 eine Entscheidung des schweizer Parlaments erwartet.