Detailergebnis zu DOK-Nr. 31926
Anwendungen und Einsatzgrenzen von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
Autoren |
R.W. Schaaff |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
Städtetag 36 (1983) Nr. 12, S. 820-823, 3 B, 1 T
In dem Beitrag werden aus der Sicht der kommunalen Praxis die Probleme der Anwendung von Fußgängerüberwegen für die Verkehrssicherheit sowie notwendige Begleitmaßnahmen bzw. alternative Lösungen für Zebrastreifen dargestellt. Die Empfehlungen beruhen auf Beobachtungen und Erfahrungen, die in Wiesbaden gemacht worden sind. Es wird festgestellt, daß viele Zebrastreifen auf Grund veränderter Verhältnisse überflüssig geworden sind, daß sich Fußgänger und Kraftfahrer häufig so verhalten, als ob kein Zebrastreifen vorhanden sei und daß der Fußgängervorrang risikoreich und vielfach nicht erforderlich sei. Die Beseitigung von Zebrastreifen (in Wiesbaden 45 von 60) ist anzustreben, wobei Einengungen der Fahrbahn, der Einbau von Fahrbahnteilern oder in bestimmten Fällen (Schulen, Heime) die Errichtung einer Lichtsignalanlage empfohlen werden. Auch bei Beibehaltung der Zebrastreifen werden Mittelinsel und Richtungsverkehr als Idealform angesehen, und es wird darauf hingewiesen, daß die baulichen Mittel der Verkehrsberuhigung Möglichkeiten bieten, bisher gebräuchliche Reglementierungen und Sondervorschriften abzubauen.