Detailergebnis zu DOK-Nr. 32079
Einplanung verkehrslärmmindernder Maßnahmen bereits im Entwurfsstadium von Straßenbauvorhaben (Orig. span.: La consideracion del ruido en el proyecto de las carreteras)
Autoren |
M. Cegarra Plane |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Revista de Obras Publicas (1982) Nr. 3208, S. 723- 730, 3 B, 7 Q
Der 16. Weltkongreß für Straßenwesen (Wien, Sept. 1979) verabschiedete u.a. eine Empfehlung, in der höchstzulässige Pegel für den Verkehrslärm festgelegt wurden (tagsüber max. 75, ausnahmsweise 80 dB für max. 15 v.H. der lärmexponierten Gebaude, nachts generell 10 dB weniger). Unter Zugrundelegung dieser empfohlenen Werte prüft der Verfasser die bestehenden praktischen Möglichkeiten, bereits in der Planungsphase von Straßenbauvorhaben einer Überschreitung dieser Lärmpegel vorzubeugen; seine Überlegungen bezüglich geeigneter Maßnahmen gelten in diesem Zusammenhang besonders Fernstrassen in städtischen Ballungsgebieten mit großer Verkehrsdichte. In diesen läßt sich der reine durch Kfz erzeugte Straßenverkehrslarm häufig von anderen Lärmquellen wie etwa den Schneisen benachbarter Flughäfen, Eisenbahnanlagen usw. nicht eindeutig isolieren. Die wirksamste Maßnahme zur Minderung der Lärmeinwirkung auf die Anlieger - Führung der Trasse in angemessener Entfernung von Wohn- und Bürohäusern (bei einer Frequenz von 500 Hz nimmt der Verkehrslärm unter normalen Bedingungen um 0,16 dB je 100 m Entfernung ab) - ist in Ballungsräumen wegen der Wohndichte und oft exorbitanten Bodenpreise praktisch undurchführbar; dasselbe gilt für breitere Grünstreifen und künstliche Erdhügel zur Schalldämmung auf beiden Seiten der Verkehrsader. Längere Untertunnelungen von Stadtteilen sind ebenfalls mit hohen Kosten sowie zusätzlichen Lüftungsproblemen und erhöhter Umweltbelastung durch Abgase und Lärm an den Tunneleinfahrten verbunden. Als wirksame, wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zur Lärmbekämpfung müssen daher besonders die geeignete Beschaffenheit der Verschleißschicht als wichtige Einflußgröße, die Entwicklung geräuscharmer Kfz-Motoren und -bereifungen und an Infrastrukturmaßnahmen eine möglichst frühzeitig die Problematik des Verkehrslärms berücksichtigende gesamtheitliche Städteplanung und Raumordnung angesehen werden. Nachträgliche Vorkehrungen wie die Säumung mit Sträuchern oder Bäumen und das Anbringen von Schallschirmen sind nur Teillösungen; besonders die akustischen Abschirmvorrichtungen sind nicht selten gefährliche Verkehrshindernisse am Strassenrand, die zusätzlich das Anbringen aufwendiger Leitplanken oder Schutzzäune erforderlich machen.