Detailergebnis zu DOK-Nr. 32131
Einstufung einer Bundesfernstraße in plangegebene Vorbelastung (BVerwG v. 11.11.1983-IV C 40 u. 41.80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Deutsches Verwaltungsblatt 99 (1984) Nr. 7, S. 338- 340 / Öffentliche Verwaltung 37 (1984) Nr. 10, S. 429-430
Bei der Planung einer Bundesfernstraße steht es nicht im Ermessen der Behörde, die Straße als Bundesautobahn oder Bundesstraße einzustufen. § 1 Abs. 3 FStrG enthält für Bundesautobahnen eine Aufzählung der Merkmale, deren Vorliegen in einem Akt der Rechtsanwendung festzustellen ist. Die Qualifikationsmerkmale sind nach dem erstrebten Endzustand der Bundesfernstraße zu bestimmen, soweit dieser bereits erkennbar ist. Weiter kommt in dem Urteil zum Ausdruck, daß sich eine plangegebene Vorbelastung nach dem Inhalt der Planung bestimmt, wie er sich im Zeitpunkt der Planfeststellung darstellt. Eine allgemeine Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs, die im maßgebenden Zeitpunkt nicht vorhersehbar war, kann eine plangegebene Vorbelastung nicht nachträglich verstärken.