Detailergebnis zu DOK-Nr. 32132
Zur Behandlung der verkehrswegerechtlichen Planfeststellung nach Bundes- und Landesrecht bei einer Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts
Autoren |
H.C. Fickert |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Deutsches Verwaltungsblatt 99 (1984) Nr. 5, S. 207- 216
Verfasser spricht sich dafür aus, bei Vereinheitlichung des Planfeststellungsverfahrensrechts nicht dasjenige in den Fachgesetzen (z. B. FStrG) wegfallen zu lassen. Ziel der Vereinheitlichung muß die Beseitigung unterschiedlicher Verfahrensvorschriften sein. Im Zuge der Vereinheitlichung sollen vor allem die echten Sondervorschriften (z. B. § 14 WHG, § 9 EKrG) angepaßt und damit geändert werden. Den Verfahrensvorschriften im VwVfG über die Planfeststellung muß bei Änderungen eine Leitfunktion zukommen. Der Herausnahme der Planfeststellungsvorschriften aus dem FStrG und dem WaStrG sollte nur zugestimmt werden, wenn gleichzeitig alle echten Sondervorschriften zum Planfeststellungsverfahren beseitigt bzw. angepaßt werden. (Anmerkung: Der Aufsatz ist auch in dem von W. Blümel herausgegebenen Band 93 der Schriftenreihe der Hochschule Speyer enthalten, der Vorträge und Diskussionsbeiträge zum Thema "Die Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts" beinhaltet.)