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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32139
Neuberechnung des Einheitspreises bei Mengenminderung (OLG Hamm v. 17.11.1983-24 U 118/83)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 15 (1984) Nr. 3, S. 297
§ 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B besagt nicht, daß sich ein Auftragnehmer bei Mengenunterschreitungen von mehr als 10 % bei der Ermittlung des neuen Einheitspreises zunächst einen Eigenanteil von 10 % der Gemeinkosten anrechnen lassen muß. Dagegen spricht bereits der Wortlaut der Vorschrift. Diese besagt eindeutig, daß die Gemeinkosten grundsätzlich vollständig bei der Ermittlung des neuen Preises berücksichtigt werden sollen.