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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32141
Schlußzahlung durch Überweisung (BGH v. 27.10.1983 - VII ZR 155 / 83)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 15 (1984) Nr. 1, S. 65-67
Befindet sich der Schlußzahlungsvermerk auf dem Überweisungsträger, so beginnt die Vorbehaltsfrist von 12 Werktagen nach Ablauf des Tages, an dem der Auftragnehmer den Überweisungsträger erhalten hat. Dabei darf einem Auftragnehmer im Zusammenhang mit § 16 Nr. 3 VOB/B nicht als nachteilig angelastet werden, daß er Bankauszüge nur einmal wöchentlich bei seiner Bank abholt.