Detailergebnis zu DOK-Nr. 32166
Bevorrechtigung von Einsatzfahrzeugen durch Eingriffe in den Ablauf von Lichtsignalprogrammen
Autoren |
D. Bosserhoff D. Swiderski |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Straßenverkehrstechnik 28 (1984) Nr. 4, S. 133- 138, 4 B, 3 T, 4 Q
Bei Einsatzfahrten von Rettungsdiensten, der Polizei und der Feuerwehr entstehen besonders gefährliche Situationen bei Überqueren von Kreuzungen. Solche Fahrten sind beinahe nur unter Benutzung des Martinshorns möglich. Eine Verbesserung dieser Situation kann durch rechtzeitige Freigabe aller Lichtsignale für die ungehinderte Durchfahrt an einem oder mehreren Knoten und durch Sperrung aller entgegenkommenden und kreuzenden Fahrtrichtungen erreicht werden, unter Umständen unter Verzicht des Martinshorns. An einer Einzelkreuzung in Winnenden wurde 1981 ein dezentrales System in Betrieb genommen, das Einsatzfahrzeuge mittels Induktionsschleifen erfaßt und die Lichtsignale auf ungehinderte Durchfahrt schaltet. Die Auswirkungen dieser Anlage wurden mit Fahrzeugen des Roten Kreuzes in 147 simulierten Einsätzen geprüft und mit Hilfe von Videobändern ausgewertet. Die Fahrten fanden mit und ohne Bevorrechtigung statt. Die Auswertung ergab folgende Vorteile für die Bevorrechtigung der Einsatzfahrzeuge: Zeitgewinn, Sicherheitsgewinn, auch für die anderen Verkehrsteilnehmer, Verminderung der Lärmbelästigung. Das angewandte Verfahren kann sinnvoll an isolierten Einzelkreuzungen eingesetzt werden.