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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32231
Kartellrechtliche Zulässigkeit von Bietergemeinschaften (BGH v. 13.12.1983 - KRB 3/83)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 4.6 Wettbewerbsrecht |
Baurecht 15 (1984) Nr. 3, S. 302-303
Eine Vereinbarung verschiedener Unternehmen, sich an einer Bieter- und Arbeitsgemeinschaft bei der Ausschreibung für ein bestimmtes Bauvorhaben zu beteiligen, ist gemäß § 1 GWB nur verboten, wenn die Vereinbarung geeignet ist, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar zu beeinflussen. In den anderen Fällen bestehen keine Bedenken gegen ein gemeinsames Angebot.