Detailergebnis zu DOK-Nr. 32241
Qualitätsansprüche, Oberflächengestaltung, Ausstattung und Grüngestaltung von Fußgänger- und verkehrsberuhigten Bereichen
Autoren |
E. Walter |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Aktuelle Aufgaben des kommunalen Straßenbaues, Kolloquium 31.3.-1.4.1982 in Seeheim, S. 54-57, 2 T, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln
Aus der Sicht der Stadt München (Tiefbauamt) werden Fragen der Verkehrsberuhigung behandelt. Diesen sollte in Altbaugebieten ein Probebetrieb (1 Jahr) mit einfachsten Mitteln (Markierungen, Pflanzgefäße) vorangehen. Probleme gebe es, wenn Durchgangsverkehr zu verlagern sei ("Keiner beruhige sich auf Kosten des anderen!") und in Bereichen mit Parkplatzdefizit, wo jetzt schon das wilde Parken nicht verhindert werden kann und wo im Rahmen der Verkehrsberuhigung weiterer Parkraum für sonstige Nutzungen (Kommunikation) entfalle. Der einjährige Münchener Versuch, den Anliegern Sonderparkrechte einzuräumen, zeige zwar positive Aspekte, die jedoch noch nicht endgültig beurteilt werden könnten. Die Befestigung der verkehrsberuhigten Bereiche erfolge nach der in Bayern zusätzlich eingeführten Bauklasse Vl ("sehr schwacher Verkehr", DTV ¾ 20 Lkw über 5 t und Busse). Die erwünschte Variation sei in einer "Materialliste für Mischzonen" (Asphalt, Pflaster und Platten) berücksichtigt. Verkehrsberuhigung dürfe nicht mit Verkehrsflächenminimierung gleichgesetzt werden; Straßenraumbreiten unter 8,5 m seien zu schmal für gestaltete Aufenthaltsflächen. Der niveaugleiche Ausbau von Straßen sei nicht teurer als der konventioneller Straßen, falls auf besondere Möblierung und Grünflächen verzichtet werde. Sei das nicht der Fall, müßten die Mehrkosten auf die Anlieger umgelegt werden, die Mehrbelastungen aber ablehnten und stattdessen einen konventionellen Ausbau forderten. Die Münchener Erschließungsbeitragssatzung lasse neuerdings jedoch höhere Beiträge für verkehrsberuhigte Bereiche ohne quartierfremden Verkehr zu.