Detailergebnis zu DOK-Nr. 32269
Überprüfung und Aktualisierung der Daten zur Lärmemission des Straßenverkehrs in den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" - RLS-81
Autoren |
S. Ullrich |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Straßenverkehrstechnik 28 (1984) Nr. 4, S. 138- 140, 4 B, 5 T, 6 Q
Der Verkehrslärm auf Straßen wird durch den Mittelungspegel kontrolliert, der aus der mittleren spezifischen Geräuschemission der einzelnen Fahrzeuge, der maßgebenden Verkehrsstärke und dem maßgebenden Lkw-Anteil berechnet wird. Das Verfahren ist in der RLS angegeben. Die Überprüfung der Daten der RLS-81 ergab, daß für die bisherigen Werte der spezifischen Geräuschemissionen von Pkw und Lkw keine Korrektur notwendig ist. Das gilt auch für die maßgebende Verkehrsstärke. Dagegen erfordert die beträchtliche Unterschätzung der nächtlichen Lkw-Anteile auf Landes- und Kreisstraßen eine Anpassung des entsprechenden maßgebenden Lkw-Anteils in einer Neufestsetzung. Sie sollte für alle Straßengattungen demselben Perzentil von 85 der Summenhäufigkeit der Lkw- Anteile entsprechen. In Tabellen sind die für Tag und für Nacht maßgebenden Lkw-Anteile, die den 85-Perzentilen der Summenhäufigkeiten der Lkw-Anteil-Verteilungen entsprechen, sowie die Unter- und Überschätzungen der Mittelungspegel zusammengestellt, wenn diese Anteile der Berechnung zu Grunde gelegt werden. Bei dieser Regelung wird künftig zum Vergleich mit Grenzwerten auch bei Landes- und Kreisstraßen wie bei Bundesstraßen und Autobahnen der Nachtwert verwendet werden.