Detailergebnis zu DOK-Nr. 32271
Die ÖAL-Richtlinie 23 - Maßnahmen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm - 2. Ausgabe 1983 - Planungsgrundlagen
Autoren |
J. Lang |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Schriftenreihe der Forschungsgesellschaft für das Verkehrs- und Straßenwesen im ÖIAV (FVS, Wien) Nr. 79, 1984, S. 25-29, 4 B, 9 Q
Grundlegende Untersuchungen über die Störung der Bevölkerung durch Verkehrslarm wurden in Österreich bereits in den 60er Jahren durchgeführt. Schon 1965 hat der Verfasser vorgeschlagen, zur Beschreibung des Verkehrslärms den äquivalenten Dauerschallpegel (Mittelungspegel) zu verwenden. Als es sich im Oktober 1974 abzeichnete, daß ein Verkehrslärmschutzgesetz in Österreich kurzfristig nicht zu realisieren war, wurde im Sommer 1976 die ÖAL-Richtlinie 23 mit einem erläuternden Kommentar veröffentlicht. Ein wesentlicher Teil der Richtlinie bildeten die Vorschriften zur Messung des Mittelungspegels an bestehenden und die Rechenvorschriften zur Ermittlung des Mittelungspegels an geplanten Straßen. In die Berechnung des Mittelungspegels gingen die Verkehrsstärke, der Lkw-Anteil, die Fahrbahnoberfläche, die Längsneigung der Straßen und die Geschwindigkeit ein. Bei der Immissionsberechnung wurde zwischen der Schallausbreitung ohne Behinderung und der Schallausbreitung flach über bepflanzten und bebautem Gelände unterschieden. Die ÖAL-Richtlinie 23 enthält Grenzwerte sowohl für den Neubau von Straßen als auch für die Errichtung von Gebäuden und Baugebieten an vorhandenen Straßen sowie die Grundlagen für die Bemessung von Lärmschutzeinrichtungen. Gleichzeitig mit dem Erscheinen der ÖAL-Richtlinie 23 begannen umfangreiche Meßprogramme der den Mittelungspegel beeinflussenden Faktoren und eingehende Untersuchungen über die Lärmbelästigung und über die Wirksamkeit und die Kosten der Lärmminderungsmaßnahmen. Die Meß- und Untersuchungsergebnisse haben 1983 zu einer Neuauflage der ÖAL-Richtlinie 23 geführt. Neben einem verfeinerten Verfahren zur Berechnung des Mittelungspegels enthält die neue Richtlinie detaillierte Angaben zur Berechnung der Abschirmeinrichtungen und über die erforderliche Schalldämmung und Schallabsorption. Weiterhin werden Ausführungen über Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, über die lärmtechnisch günstige Grundrißgestaltung von Gebäuden und über Nutzen/Kosten-Untersuchungen gemacht.