Detailergebnis zu DOK-Nr. 32334
Tempolimits Innerorts
Autoren |
H.H. Topp |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik (1984) Nr. 6, S. 184-190, 5 B, 13 Q
Der Autor gibt zunächst einen Überblick über das derzeitige innerörtliche Geschwindigkeitsverhalten (häufige und z. T. erhebliche Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeiten), die vermutlichen Gründe (fehlendes Unrechtbewußtsein, mangelnde Kenntnis der Risiken, unzureichende Ahndung von Übertretungen), die derzeit bestehenden verkehrsrechtlichen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbeschränkung (StVO) und die diversen Vorschläge zur Neuregelung des Tempolimits. In einer nach Hauptstraßen und Wohngebieten differenzierten Wertung wird u. a. anhand vereinfachender Annahmen aufgezeigt, daß Argumente wie erhöhte Abgas-/Lärmimmissionen oder höherer Kraftstoffverbrauch infolge Tempo 30 zumindest in Wohngebieten nicht zutreffen. Unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Praktikabilität, Durchsetzbarkeit und kurzfristigen Realisierbarkeit wird im Hinblick auf Sicherheitsgewinne für allgemeine Tempolimits von 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen und 30 km/h auf allen übrigen Straßen plädiert. 50 km/h soll dabei als Ausnahme der generellen Geschwindigkeitsgrenze 30 km/h gelten und durch eine entsprechende Erweiterung des Begriffsinhaltes von Zeichen 306 StVO ohne zusätzliche Schilder ermöglicht werden. Die Neuregelung sollte unbedingt durch Kampagnen zur Aufklärung über Risiken hoher Geschwindigkeiten und zur Änderung der Einstellung gegenüber Verkehrsdelikten, verbunden mit einer konsequenten Überwachung und wirksamen Ahndung von Verstößen, ergänzt werden.