Detailergebnis zu DOK-Nr. 32428
Mehr Bürgerbeteiligung in der räumlichen Planung?
Autoren |
D. Sperling K. Türke U. Höhnberg |
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
Informationen zur Raumentwicklung, Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (1981), Nr. 1/2, 154 S., 2 T, zahlr. Q
Ausgehend von der Tatsache des verstärkten Bürgerprotestes gegen einzelne Planungsmaßnahmen (z. B. gegen Kraftwerke, Fernstraßen usw.) wird eine Bürgerbeteiligung bei der Planung als notwendig angesehen, da sie nicht nur ein besseres Klima zwischen Planern und Betroffenen schafft, sondern die Planung selbst zu verbessern vermag. Die Raumordnung ist im Verhältnis zur Orts- und Fachplanung jedoch eine überörtliche, rahmensetzende Planung, deren Instrumente keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Bürger entfalten. Das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht enthält deshalb keine Verpflichtung zur Bürgerbeteiligung. Diese ist nur in mittelbarer Form durch Parlamente und Planungsbeiräte vorgesehen. Ansatzpunkte für eine darüber hinausgehende unmittelbare Bürgerbeteiligung an der überörtlichen Planung sind dargestellt. Auch in der Fachplanung ist eine Beteiligung der Bürger bislang nur zu einem Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens möglich, an dem die Planung praktisch abgeschlossen ist. Deshalb wird eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, nach der die Minimalanforderungen an das Beteiligungsverfahren einheitlich und verbindlich festgelegt werden. Im Recht der Betroffenenbeteiligung bei der Errichtung von Großvorhaben ist seit Mitte der 70er Jahre eine starke Tendenz zur Verminderung der Bürgerbeteiligung festzustellen, die zwar formal ungeschmälert bestehen bleibt, faktisch jedoch durch die eingeschränkte Möglichkeit gerichtlicher Überprüfung beschnitten wird. Im Bereich des Kommunalrechts wird die bundesweite Einführung des Bürgerentscheides auf Gemeindeebene nach baden-württembergischem Modell als Ergänzung der bestehenden kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten für sinnvoll gehalten. Ergänzend zu den Verhältnissen bei räumlichen Planungen in der Bundesrepublik Deutschland werden die Mitwirkung der Bürger an der staatlichen Planung in den USA, die dänischen Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung in der Regionalplanung sowie die Mitwirkung der Bürger im Umweltschutz in den Niederlanden dargestellt. Eine Dokumentation zur Bürgerbeteiligung (gesetzliche Bestimmungen und ausgewählte Materialien) beschließt die Reihe der einzelnen Beiträge.