Detailergebnis zu DOK-Nr. 32432
Verkehrsplanung und Stadtfunktionen: Probleme administrativer Umsetzung des Umweltschutzes - Städtische Funktionen und Verkehr
Autoren |
D. Marx |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Schriftenreihe der Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft (DVWG), Reihe B: Seminar, 1977, Nr. B 35, S. 81-91, 10 Q
Als Koreferat zu den Ausführungen von Teichgräber (siehe DOK 31 278) tritt der Autor dafür ein, daß die Stadt nicht für den Bürger und das Auto, sondern zu allererst für den Bürger da sein müsse. Bei der Umsetzung des Umweltschutzes in der Stadt gibt es jedoch entscheidende Lücken: es fehlen allgemein gültige Maßstäbe für die Beeinträchtigungen (z.B. Grenzwerte für Lärmimmissionen). Die rechtlichen Grundlagen für die Durchsetzung von Umweltschutzmaßnahmen sind mangelhaft: für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen z.B. müßten die einschlägigen Paragraphen des StVG und der StVO so erweitert werden, daß aus Gründen des Umweltschutzes und einer geordneten Stadtentwicklung Verkehrsbeschränkungen angeordnet werden können. Schließlich seien die sozialen Zusatzkosten des Straßenverkehrs von den Verursachern, also insbesondere dem Induvidualverkehr, anzulasten, um so durch höhere Belastung des Pkw-Benutzers zu verringertem Verkehrsaufkommen und damit zu niedrigen Abgasbelastungen, höherer Verkehrssicherheit und stärkerer Verkehrsberuhigung zu kommen.