Detailergebnis zu DOK-Nr. 32454
Untersuchung über die Auswirkungen bei Verminderung der Anlageverhältnisse von Anschlußstellen
Autoren |
E. Marx W. Hauer W. Schmidl |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte |
Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 190, 1982, 103 S., zahlr. B, T, Q
In vorliegendem Forschungsvorhaben wurde untersucht, ob bei Anschlußstellen eine Verminderung der Anlageverhältnisse bei den für Bauaufwand und Platzbedarf maßgebenden Rampen möglich ist. Untersuchungen hinsichtlich Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit und Verkehrsbelastung wurden vorerst nicht berücksichtigt. Auf die anderen Elemente einer Anschlußstelle (Beschleunigungs- und Verzögerungsspuren, plangleicher Rampenanschluß an das untergeordnete Straßennetz) wurde nicht Bezug genommen. Es wurden unter Vorgabe einer maximalen Querneigung von 6 % und Längsneigungen zwischen -8 % und +8 % für die einzelnen Geschwindigkeitsbereiche die Minimalradien ermittelt, wobei der in der Grundgleichung für die Kurvenfahrt eingeführte Seitenreibungsbeiwert aus dem Gleitbeiwert und dem in tangentialer Richtung beanspruchten Reibungsbeiwert zur Überwindung der Fahrtwiderstände resultiert. Der Sicherheitsnachweis erfolgt über die rechnerische Erfassung der tangentialen und radialen Komponente der erforderlichen Haftreibung. Neben der stationären Kurvenfahrt wurde auch die Bremsung in den Minimalradien untersucht. Hier zeigte sich, daß bei größerem Gefälle in den hinsichtlich der stationären Kurvenfahrt ermittelten Minimalradien die Bremsung nicht mehr möglich ist oder sich ein zu langer Bremsweg ergibt. Daher wurde für die Festlegung der Minimalradien hinsichtlich der Bremsung im Gefälle ein maximal zulässiger Kraftschlußbeiwert eingeführt, um für die Bremsung im Gefälle genügend Kraftschlußreserve gewährleisten zu können. Als Ergebnis vorliegender Untersuchungen zeigt sich, daß gegenüber den in den Richtlinien für den Entwurf von Anschlußstellen der Autobahnen und auch in ausländischen Richtlinien festgesetzten Minimalradien doch erhebliche Abweichungen auftreten. Es bestätigt sich aber auch die Meinung, daß bezüglich der Linienführung auf der freien Strecke - bei gleicher Entwurfsgeschwindigkeit - kaum Einsparungen erzielt werden können. Auf Grund der Untersuchungen wurde ein Bemessungsvorschlag für Anschlußrampen erarbeitet, aus dem in Abhängigkeit von der Längsneigung die Grenzwerte der Entwurfselemente ersichtlich sind.