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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32552
Naturschutzrechtliches Abwägungsgebot (VGH Baden-Württ. v. 16.12.1983 - 5 S 297/83
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Öffentliche Verwaltung 37 (1984) Nr. 18, S. 772-774
Das naturschutzrechtliche Abwägungsgebot erstreckt sich über den Wortlaut des § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus auch auf die betroffenen privaten Belange, insbesondere die Eigentümerinteressen. Wird ein zur Lebensstätte bedrohter Tiere gewordener Steinbruch durch Rechtsverordnung zum Naturdenkmal erklärt, so kann dies auch dann eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums i.S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sein, wenn der Eigentümer das Gelände einer anderen wirtschaftlichen Nutzung zuführen möchte. In dem konkreten Fall lag keine bestandsgeschützte rechtmäßig ausgeübte Nutzung vor.