Detailergebnis zu DOK-Nr. 32553
Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bau, Betrieb und Unterhaltung von Fußgänger- und verkehrsberuhigten Bereichen
Autoren |
A. Markwardt |
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Sachgebiete |
3.1 Bestandsrecht 3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Aktuelle Aufgaben des kommunalen Straßenbaues, Kolloquium 31.3.-1.4.1982 in Seeheim, 1982, S. 48-53. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
Die Einrichtung von Fußgängerzonen wird unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten untersucht. Die planungsrechtliche Lösung durch Bebauungsplan bereitet rechtliche Schwierigkeiten, da nach den Straßengesetzen die Widmung einer Straße durch Bebauungsplan meist nicht zulässig ist und außerdem die Flexibilität der Gemeinde eingeschränkt ist. Nach einigen Landesstraßengesetzen kann die Widmung im Planfeststellungsbeschluß mit Wirkung der Verkehrsübergabe ausgesprochen werden. Die dauerhafte Einschränkung der Benutzungsmöglichkeiten und -arten kann nicht über das Straßenverkehrsrecht erfolgen. Hierfür bietet sich die wegerechtliche Lösung durch Abstufung oder als Regelfall der Teileinziehung an. Zufahrtenerlaubnisse können zweckmäßig durch Sondernutzungserlaubnisse erfolgen; zusätzlich bietet sich eine straßenverkehrsrechtliche Kennzeichnung an (z.B. mit Zusatzschild "Anliegerfrei" oder "Lieferverkehr von... bis..."). Verkehrsberuhigte Zonen können über das Straßenverkehrsrecht angeordnet werden.