Detailergebnis zu DOK-Nr. 32563
Konflikte zwischen Stadterhaltung, Denkmalschutz und Stadtentwicklung
Autoren |
K. Uhlig |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Berichte zur Raumforschung und Raumplanung (Wien) 26 (1982) Nr. 4, S. 23-32, 4 B, 17 Q
Das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz kennt einen außerordentlich weitgefaßten Denkmalbegriff, der vor allem auch die Vielzahl der "kleinen Denkmäler" einbezieht und unter Schutz stellt. Denkmalpflege, Stadtentwicklung und insbesondere Stadterhaltung sind dadurch eng miteinander verflochten. Das Instrumentarium des Denkmalschutzgesetzes, das Denkmallisten, vorläufige Unterschutzstellungen, Denkmalbereiche und Denkmalpflegepläne kennt, wird am Beispiel Köln erläutert. Als klassische Konfliktfelder des Denkmalschutzes gelten die Verkehrsplanung - vor allem in Form alter (übergeleiteter) Fluchtlinien -, das "Verbauen" freier Denkmal-Umfelder, die Höherzonung und Nutzungsänderungen. Die Wirkungen der Unterschutzstellung von Denkmalbereichen wird verglichen mit der von Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen und den Ausweisungen der Bauleitplanung. Die kommunale Planung umfaßt neben der Bauleitplanung nun auch die Bereiche Denkmalschutz, Stadtgestaltung und Stadtbildpflege als Bestandteile des Städtebaus. Denkmalpflegepläne werden als besonders wichtig in diesem Zusammenhang angesehen, wenn eine wohlverstandene Politik der Stadterhaltung betrieben werden soll. Dabei sollen aktuelle Entwicklungen nicht zu neuem Historismus führen, der sehr bald wieder aufgegeben werden müßte.