Detailergebnis zu DOK-Nr. 32582
Stadtverkehrspolitik: Parken als Verteilungsproblem
Autoren |
H.H. Topp |
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Sachgebiete |
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Internationales Verkehrswesen 36 (1984) Nr. 5, S. 334-339, 6 B, 14 Q
Die Steuerung des ruhenden Verkehrs erfolgt über den Umfang des Parkraumangebots, über Parkpreise und Parkgebühren, über Parkdauerbeschrankungen mit und ohne Gebuhren, über die Festlegung von Nutzergruppen (Ladeverkehr, Anwohnerparken) und über die Überwachung der Parkregeln. Das Instrumentarium der Parkraumbewirtschaftung ist 1980 mit der Novellierung der StVO um die Sonderparkberechtigungen für Anwohner und um die Interpretation der Parkuhrgebühr als Nutzungsentgelt erweitert worden. Es gibt zur Zeit in deutschen Städten mehr als 500 Anwendungsfälle von Sonderparkberechtigungen für Anwohner. Die Erfahrungen in innenstadtnahen Altbaugebieten in München, Mannheim, Bonn, Düsseldorf, Nürnberg und Hamburg stehen im Mittelpunkt der Ausführungen. Sonderparkberechtigungen haben sich unter der Bedingung einer sorgfältig vorbereiteten Einführung und einer angemessenen Überwachung bewährt. Vorher/Nachher- Untersuchungen in Wiesbaden zeigen, daß die wichtigsten Ziele der Erhöhung von Parkuhrgebühren - die Nutzung des Parkraums durch möglichst viele Autofahrer, die Reduzierung des Parksuchverkehrs und der Abbau des Mißbrauchs der Parkuhr durch "nachwerfende" Langparker - in hohem Maße erreicht werden. Falschparkeranteile an Parkuhren und auf Anwohnerparkständen liegen nicht selten über 40 %. Höhere Parkgebühren tragen zur "Selbstfinanzierung"einer besseren Überwachung bei. Es wird eine Intensivierung der Überwachung durch Personalaufstockung und Anhebung der Verwarnungsgelder gefordert.