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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32655
Die Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers
Autoren |
M. Schmalzl |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 15 (1984) Nr. 5, S. 456-465
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers richtet sich nach versicherungsrechtlichen Bedingungswerken. Normalerweise sehen die Haftpflichtversicherer zwei Modelle von besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen vor. Die Haftpflichtversicherung ist von Belang, wenn der Bauunternehmer von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Ansprüche auf Vertragserfüllung einschließlich Mängelbeseitigung fallen nicht unter Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung. Gewährt wird der Schutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten.