Detailergebnis zu DOK-Nr. 32714
Flugasche im zementstabilisierten Straßenunterbau (Orig. niederl.: Vliegas in met cement gestabiliseerde wegfunderingen)
Autoren |
N. Bolt J. Heerkens |
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Sachgebiete |
9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk |
Wegen 58 (1984) Nr. 3, S. 820.117-820.121, 9 B
Nach den bau- und materialtechnischen Betrachtungen (DOK 32 089) wird hier die Umweltverträglichkeit der Flugasche behandelt. Dieses Material aus der Verbrennung von Steinkohle enthält neben sog. Makrokomponenten auch Spurenelemente, die zum geringen Teil wasserlöslich sind. Es wurde in der Praxis und im Laboratorium untersucht, wieweit schädliche Anteile aus den Spurenelementen tatsächlich in den Untergrund ausgespült werden. Dazu wurde ein Versuchsabschnitt der Neubaustrecke Dinteloord - Stampersgat auf einer undurchlässigen Folie aufgebaut, durch die das durch Straßendecke und Bankette einsickernde Wasser über seitliche Rinnen in Auffangbehälter geleitet wird. Das Sickerwasser wird nach seinen Stoffbestandteilen analysiert. Die Laborversuche werden an Proktorversuchen durchgeführt. Bezogen auf die Masse des Zement-FlugascheMaterials ist hier die Sickerwassermenge 100 mal größer als im Praxisversuch, d.h. die Auswaschungen der einjährigen Laborversuche entsprechen denen von 100 Jahren in der Praxis. Die Messungen ergaben, daß ca. 10 % der Niederschlagsmenge auf Straßendecke und Bankette durch die Bankette in den Unterbau eindringen. Die Auslaugung ist im Bankettbereich entsprechend höher als im Fahrbahnbereich. Die gemessenen Spuren von As, Cd, Cr, Se, pH, Ca und SO Index 4 über einen Zeitraum von 18 Monaten nach Fertigstellung des Versuchsabschnitts sind graphisch dargestellt. Nur in den ersten 9 Monaten wurden bei As, pH und SO Index 4 die Grenzwerte der niederländischen Bestimmungen überschritten. Es folgen noch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu dieser Bauweise. Ergebnis der Untersuchungen ist, daß Flugasche als Zuschlag in zementgebundenen Unterbauschichten voll geeignet ist, jedoch in Wassergewinnungsgebieten nicht eingebaut werden sollte.