Detailergebnis zu DOK-Nr. 32742
Das sächsische Straßenbaumandat 1781 - Vorgeschichte und Bedeutung
Autoren |
H. Kunath |
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Sachgebiete |
0.1 Straßengeschichte |
Sächsische Heimatblätter (1984) Nr. 5, S. 205- 208, 1 B, 15 Q
Über den Straßenbau im römischen Imperium ist die Nachwelt gut informiert. Vom Straßenbau der nachfolgenden Jahrhunderte ist wenig bekannt. Nach dem Dreißigjährigen Krieg beginnen in den deutschen Ländern die Fürsten sich der allgemeinen Klage der Fuhrleute über den schlechten Zustand der Straßen anzunehmen. In einer Verordnung aus dem Jahre 1661 des Kurfürstentums Sachsen wird - nicht zum ersten Mal - bessere Unterhaltung gefordert. Es werden Strafen festgesetzt für Personen oder lokale Stellen, die Geleiteinnahmen unterschlagen. Der Staat ergreift immer stärker die Initiative. Eine Klassifizierung der Landstraßen wird vorgenommen, Geleitinspektoren werden eingesetzt, es werden Straßenbreiten vorgeschrieben und Bauweisen empfohlen. In Frankreich wird 1747 die berühmte Ecole des Ponts et Chaussées gegründet. In Sachsen gibt es Straßenkommissionen und Inspekteure. Mandate werden 1724, 1737, 1755, 1764 erlassen. Am 27.4. 1781 wird "mit Chur-Fürstl. Sächsl. gnädigstem Privilegio" das "Mandat den Straßenbau in Dero Landen betreffend" erlassen. Es enthält 24 Paragraphen in den 3 Kapiteln: Entfernung der Hindernisse beim Straßenbau, Führung des Straßenbaues, Erhaltung der Straßen und anderer zum "Straßen-Wesen gehöriger Gegenstände". Dem Mandat sind in 29 Abschnitten technische Anweisungen beigefügt, die in ihren Grundzügen bis zur Motorisierung des Straßenverkehrs Gültigkeit hatten.