Detailergebnis zu DOK-Nr. 32745
Gesamtverkehrswegeplanung in der Bundesrepublik Deutschland
Autoren |
H.J. Huber |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft |
Straße und Technik (1984) Nr. 12, S. 19-24, 6 B, 6 Q
Die Ausbauplanungen der dem Bund unterstehenden Verkehrswege - Bundesfernstraßen, schiffbare Flüsse und Kanäle, Schienennetz der Deutschen Bundesbahn sowie Flugsicherungsanlagen und privatrechtliche Beteiligung an 5 Verkehrsflughäfen - sind im Bundesverkehrswegeplan zusammengefaßt. Nach Gesetz ist er alle 5 Jahre zu prüfen und fortzuschreiben. Auf der Grundlage einer Verkehrsprognose ist dafür eine gesamtwirtschaftliche Bewertung durchzuführen. Bei der Fortschreibung 1985 bevorzugt der Bund an Stelle einer Nutzwertanalyse den direkten Vergleich ökonomisch meßbarer Tatbestände. Neben Kriterien der Raumordnung spielt dabei die ökologische Beurteilung großer Neubauvorhaben eine erhebliche Rolle. Hierfür ist ein Verfahrenskonzept der "ökologischen Risikoeinschätzung" entwickelt worden, das ökologische Schwerpunktrisiken inhaltlich und räumlich identifiziert und sie in diese erste Planungsstufe einführt, ohne eine endgültige Entscheidung aus ökologischer Sicht herbeizuführen, die den folgenden Planungsstufen (Linienbestimmung, Planfeststellung) vorbehalten bleibt. Der Verkehrsbedarf hat auch den Bedarf an Erstinvestitionen - i.J. 1990 etwa 3 Mrd. DM - zu berücksichtigen. Ende 1985 wird das Kabinett einen Beschluß zum Bundesverkehrswegeplan fassen. Parlamentarisch wird allein der Straßenbedarfsplan behandelt.