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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32757
Planerische Gestaltungsfreiheit und Nachteile (BVerwG v. 30.5. 1984 - 4 C 58/81)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 3 (1984) Nr. 11, S. 718-723
Die Planfeststellungsbehörde entscheidet im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit grundsätzlich nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, auf welche Weise unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen entgegenzuwirken ist. Die Frage, welche Nachteile die Anordnung von Schutzauflagen erfordern, ist im allgemeinen aufgrund einer individuellen Betrachtung der Zumutbarkeit von Lärmeinwirkungen auf einzelne Grundstücke zu beantworten. (Entschieden für eine Planfeststellung eines Verkehrsflughafens.)