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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32759

Zur Haftung bei mangelnder Unterhaltung von Straßengräben (BGH v. 17. 3. 1983-III ZR 16/82)

Autoren
Sachgebiete 3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes

Versicherungsrecht 34 (1983) Nr. 26, S. 639- 641

Die (Straßenverkehrssicherungs-)Pflicht, die öffentlichen Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, erstreckt sich nicht nur auf die Fahrbahn, sondern auch auf den Straßengraben. Sie ist nicht beschränkt auf die Abwendung von Gefahren, die den Straßenbenutzern drohen; auch der Sicherheit der Anlieger ist Rechnung zu tragen. Führen Abflußhindernisse in Straßengräben zu Überschwemmungen auf Anliegergrundstücken, so kann für dadurch entstehende Schäden neben der als Amtspflicht ausgestalteten Straßenverkehrssicherungspflicht eine Haftung wegen Verletzung der Wässerunterhaltungspflicht nach allgemeinem Deliktsrecht, insbesondere aus § 823 Abs. 1 BG B, in Betracht kommen. Eine Pflicht zur Freilegung des Grabens von Schnee besteht jedoch im allgemeinen auch dann nicht, wenn der Schnee im Zuge von Schneeräumungsmaßnahmen in den Straßengraben gelangt ist.