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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32760
Entschädigungsentscheidung der Flurbereinigungsbehörde im Unternehmensflurbereinigungsverfahren Voraussetzung für gerichtliches Verfahren (BGH v. 17. 11. 1983-III ZR 172/82)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Neue Juristische Wochenschrift 37 (1984) Nr. 34, S. 1882-1883
Die Geldentschädigung, die für Nachteile einer vorläufigen Anordnung (Einweisung des Unternehmensträgers in Grundstücke) zu leisten ist, stellt sich als Enteignungsentschädigung dar. Die Entschädigung umfaßt nur den konkreten Nutzungsentgang. Die vorgängige Entscheidung der Flurbereinigungsbehörde stellt eine notwendige Sachurteilsvoraussetzung dar. Erst nach deren Entscheidung kann Klage im ordentlichen Rechtsweg erhoben werden.