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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32843

Fahrradrecht heute und morgen: Rechtsgrundlagen - Erläuterungen - Novellierungsvorschläge für Radfahrer, Kommunalpolitiker, Juristen

Autoren
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.5 Radverkehr, Radwege

Wiesbaden, Berlin: Bauverlag. 1984. Reihe Velo, Bd. 1, 204 S., zahlr. B, 16 Q

Mit der Reihe VELO beabsichtigen Herausgeber und Verlag, einzelne Bereiche des Fahrradwesens in Standardwerken umfassend darzustellen und den Praktikern als Ratgeber an die Hand zu geben. Darüber hinaus sollen Mißstände und Defizite in Fahrradpolitik und Fahrradkultur kritisch analysiert und Impulse zur Entwicklung eines fahrradfreundlichen Klimas gegeben werden. Mit dem 1. Band liegt eine systematische Darstellung aller mit dem Fahrrad, den Radfahrern und den Radwegen zusammenhängenden Aspekte vor. Fahrradrecht ist das Recht für unterschiedliche spezifische Situationen des Fahrradverkehrs. Es umfaßt das Fahrrad und artverwandte Verkehrsmittel, die Zulassung des Radfahrers zum Verkehr sowie das Verhalten im Verkehr, den Schutz des Fahrrades gegen Entwendung, Zerstörung, Beschädigung und Haftungsfragen bei Unfällen, schließt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Planung und Bau von Fahrradverkehr-lnfrastruktur-Einrichtungen einschließlich der finanziellen Förderungsmöglichkeiten mit ein. Es handelt sich jedoch nicht um einen Kommentar im üblichen Sinne. Ausgangspunkt der Erörterung ist jeweils ein spezifischer Belang des Fahrradverkehrs (z.B. Eigenkonstruktionen, Fahrrad-Prüfbescheinigung, Mitbenutzung von Sonderfahrstreifen, Radverkehrswegweisung, Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern durch die DB und ÖPNV- Betriebe). Das erhöht die Benutzungsfreundlichkeit für den juristischen Laien. Zugleich genügt der Text den Ansprüchen der Verwaltung und der juristischen Praxis. Im Vordergrund steht das Öffentliche Recht, insbesondere die StVO und die StVZO als Ordnungsrecht, das Planungsrecht und das Subventionsrecht. Für das Zivilrecht ist das Unfallrecht, einschließlich Schadens- und Versicherungsrecht zu nennen. Soweit erforderlich, ist auch das Strafrecht angesprochen. Verfasser ergreift offen Partei zugunsten des Fahrradverkehrs, ohne die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer zu vernachlässigen. Das Buch ist die Weiterentwicklung der Sachexpertise " Fahrradrecht" aus dem Modellvorhaben "Fahrradfreundliche Stadt" des Umweltbundesamtes.