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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32845
Massenverfahren und Individualzustellung
Autoren |
W. Bambey |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Deutsches Verwaltungsblatt 99 (1984) Nr. 8, S. 374- 378
Verfasser vertritt die Auffassung, in Massenverfahren (vgl. z.B. § 18 a Abs. 5 FStrG) habe die Planfeststellungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen nicht nur darüber zu befinden, ob sie den Planfeststellungsbeschluß individuell zustellt oder öffentlich bekanntmacht, sondern auch darüber, ob und ggf. wem sie die Entscheidung neben der öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich individuell zustellt. Eine zusätzliche ZustelIung führt zu einem individuell zu berechnenden Beginn der Rechtsbehelfsfristen; diese können von den öffentlich bekanntgemachten Fristen abweichen. Dagegen setzt die Zusendung auf Anforderung eines Beteiligten keine Rechtsmittelfrist in Lauf.