Detailergebnis zu DOK-Nr. 32944
Örtliche und bauliche Voraussetzungen zur Verkehrsberuhigung mit Zeichen 325/326 StVO
Autoren |
H.-H. Schmidt |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Straßenverkehrstechnik 28 (1984) Nr. 6, S. 224-227
Nach Maßnahmen der Verkehrsberuhigung in einem Großversuch in Nordrhein-Westfalen konnte erreicht werden, daß Unfall- und Konfliktsituationen verringert, die Zufriedenheit der Anwohner mit ihrer Umwelt erhöht und Verkehrsemissionen abgebaut werden konnten. Die Träger der Straßenbaulast wurden verpflichtet, bei der Planung und Einrichtung von Straßen die Belange des Städtebaues und der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Hinsichtlich der praktischen Anwendung bestehen noch sehr verschiedene Auffassungen. Hier geht es um die Voraussetzungen zur Verkehrsberuhigung mit Zeichen 325/326 StVO. Erörtert werden die folgenden Fragen: straßenverkehrsrechtliche Unterschiede, Anordnungsbefugnis der Straßenverkehrsbehörden, niveaugleicher Vollausbau oder Teilausbau, Geschwindigkeitsniveau, Straßenmöbilierung und Hindernisse, Verkehrsbedeutung und Verkehrsbelastung, Parken im verkehrsberuhigten Bereich.