Detailergebnis zu DOK-Nr. 33031
Einziehung von Parkflächen und Anliegerrechte (BVerwG v. 6.8. 1982 - 4 C 58.80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen |
Öffentliche Verwaltung 36 (1983) Nr. 3, S. 122-123 / Neue Juristische Wochenschrift 36 (1983) Nr. 14, S. 770-771 / Verkehrsrechtliche Mitteilungen 30 (1983) Nr. 4, S. 26-27 / Bayerische Verwaltungsblätter 114 (1983) Nr. 2, S. 57-58 / Städ Städtetag 36 (1983) Nr. 4, S. 289-290
Der Eigentümer eines Geschäftshauses wird durch Einziehung nahe gelegener Parkflächen nicht in seinen Anliegerrechten verletzt. Ausgehend von den Rechtsprechungsgrundsätzen zum Umfang des nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Anliegergebrauchs wird dargelegt, daß dieses sich auf eine ausreichende Anbindung des Anliegergrundstücks an das allgemeine Verkehrsnetz erstreckt und nicht auf die Teilnahme am Straßenverkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts; der Anliegergebrauch schützt auch nicht vor lagebedingten Erschwernissen für den Zugang des Anliegergrundstücks. Deshalb besteht kein Anspruch des Anliegers darauf, daß Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen oder Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen unmittelbarer Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben.