Detailergebnis zu DOK-Nr. 33032
Die vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung im VOB-Bauvertrag
Autoren |
W. Heiermann |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Neue Juristische Wochenschrift 37 (1984) Nr. 44, S. 2489-2494
Erörtert werden die Tatbestandsvoraussetzungen des § 16 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B. Die Rechtswirkungen der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung können auch an eine nicht prüfbare Schlußrechnung des Auftragsnehmers geknüpft werden. Für die Kennzeichnung einer Zahlung(Überweisung) ist entscheidend, ob die ordnungsgemäße Auslegung der mit der Zahlung verbundenen Willenserklärung des Auftraggebers ergibt, daß er auf die Schlußrechnung des Auftragnehmers zahlt und dies auch die abschließende Zahlung aus seiner Sicht sein soll. Die Regelung über die Wirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung ist auch nicht nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam. Wird die VOB nicht ohne ins Gewicht fallende Einschränkungen Inhalt des Bauvertrages, hält das Normengefüge als ausgewogene Einheit der Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz stand.