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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33135

Radwegebau in Hessen - Rahmenplanung

Autoren
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege

Hessischer Minister für Wirtschaft und Technik, 1984, 21 S., mit Rahmenplan 1:200.000 und 17 Karten 1:50.000

Die Radwege-Rahmenplanung basiert auf den "Grundsätzen für Radverkehrsanlagen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen" vom 28. 6. 1982 des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik, die in dem Heft enthalten sind. Von dieser Vorgabe ausgehend, wurde von den Hessischen Straßenbauämtern die Radwege-Rahmenplanung konzipiert und vom Hessischen Landesamt für Straßenbau zusammenfassend bearbeitet. Die Karten in den Maßstäben 1:200 000 und 1:50 000 enthalten die Darstellung von vorhandenen und geplanten Radwegen. Die geplanten Radwege an den Straßen des überörtlichen Verkehrs - als Radwege, kombinierte Rad- und Gehwege und Mehrzweckstreifen (genutzt als Radfahrstreifen) - sollen mit den bestehenden Radwegen und im Zusammenhang mit den land- und forstwirtschaftlichen Wegen, Radwander- und anderen Wegen möglichst zu einem Radverkehrsnetz verknüpft werden. Die bergige Topografie des Landes macht in Hessen allerdings nicht ein lückenloses Radwegenetz erforderlich; örtliche und regionale Netze sind angebrachter.