Detailergebnis zu DOK-Nr. 33213
Unterhaltung von Betonbauwerken - Maßnahmen zur Instandsetzung und zum vorbeugenden Schutz
Autoren | |
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Sachgebiete |
12.2 Betonstraßen 15.0 Allgemeines, Erhaltung |
Wissenschaftlich-Technischer Arbeitskreis für Denkmalpflege und Bauwerksanierung e.V. (WTA), Merkblatt 2, 1984, 8 S., 3 T
Der Eigentümer ist zur Instandhaltung baulicher Anlagen gesetzlich verpflichtet. Die laufende Bauwerksüberwachung soll Mängel und Schäden rechtzeitig erkennen helfen. Nur deren eingehende Analyse gewährleistet ein richtiges Sanierungskonzept (Weg vom Ist- zum Sollzustand). Die Schadensbeseitigung muß auf jeden Fall die Standsicherheit, Brandsicherheit und Sicherheit gegen chemische, physikalische, mechanische Beanspruchung berücksichtigen. Ausbesserungssysteme müssen auf die Baustoffe abgestimmt sein. Entsprechend vorliegende Mängel werden eingesetzt: Imprägnierungen, Versiegelungen und Beschichtungen. Für Beschichtungen kommen dünne und dicke Beläge aus hydraulischem und Reaktionsharzmörtel sowie Spritzbeton in Frage. Weitere Sanierungen können bestehen in Injektionen, Anordnen von Dübeln, Ankern und aufgeklebten Stahllaschen. Eignungsnachweis und Qualitätskontrolle sind erforderlich. Drei Tabellen geben eine Übersicht über Untersuchung des Ist-Zustandes und Bewertung, über Anwendungsempfehlungen verschiedener Maßnahmen und über Prüfung von Kennwerten und Eigenschaften.