Detailergebnis zu DOK-Nr. 33241
Die Entwicklung des privaten Bauvertragsrechts in den Jahren 1983/1984
Autoren |
W. Jagenburg |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Neue Juristische Wochenschrift 38 (1985) Nr. 1/2, S. 17-29
Berücksichtigt wird die bis Mitte September 1984 veröffentlichte Rechtsprechung. Zur Frage des Verhältnisses der VOB (insb. Teil B) zum ABG-Gesetz vertritt der BGH die Auffassung, daß die VOB/B wirksam ist, sofern sie ohne ins Gewicht fallende Einschränkungen vereinbart worden ist. Ein Verschulden beim Vertragsschluß wegen Nichtberücksichtigung eines Angebotes in einer öffentlichen oder privaten Ausschreibung ist nur dann gegeben, wenn der Bieter ein wirksames Angebot abgegeben hat und ihm auf dieses der Zuschlag hätte erteilt werden müssen. Aus dem speziellen Bereich der VOB/B wird die Rechtsprechung zu Vergütungsfragen, zur Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, zur Verteilung der Gefahr und zur Vertragsstrafe, zur Abnahme und Gewährleistung, zur Abrechnung und Zahlung (insb. zur Schlußzahlung und deren vorbehaltlose Annahme) angeführt. Auch Rechtsprechung zum BGB-Werkvertrag, zur BGB-Gesellschaft (Arbeitsgemeinschaft) wird zitiert. Im letzten Teil werden Verfahrensfragen (u.a. Ort des Bauvorhabens als Gerichtsstand, Beweissicherungsverfahren, Schlichtungs- und Schiedsgutachterverfahren) behandelt.