Detailergebnis zu DOK-Nr. 33242
Annehmbarstes Angebot (BGH v. 8.11.1984 - VII ZR 51/84)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 16 (1985) Nr. 1, S. 75-77 / Zeitschrift für Baurecht 8 (1985) Nr. 2, S. 74-79
Durch Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A und der Beteiligung eines Bieters kommt ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande. Es verpflichtet zu gegenseitiger Rücksichtnahme und begründet auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten, deren schuldhafte Verletzung Schadensersatzansprüche - insbesondere auf Erstattung der Ausschreibungsaufwendungen - begründen kann (vgl. hierzu DOK Nr. 32653). Für die Erteilung des Zuschlages nach § 25 Nr. 2 Abs.2 Satz 3 VOB/A ergibt sich bereits aus Wortlaut und Überschrift der Vorschrift, daß es hier um eine Gesamtschau zahlreicher die Entscheidung beeinflussender Einzelumstände und somit um eine Wertung geht, die im Gegensatz zur Anwendung bloßer Verfahrensregeln einen angemessenen Ermessensspielraum voraussetzt.