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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33244
Zur Frage der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung für die Mängelbeseitigung (BGH v. 22.11.1984 - VII ZR 287/82)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 16 (1985) Nr. 2, S. 198-200 / Zeitschrift für Baurecht 8 (1985) Nr. 2, S. 79-81
Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb bestimmter Frist (§ 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B) entbehrlich, wenn sie nur eine nutzlose Förmlichkeit wäre. Dies ist vor allem der Fall, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet oder wenn er die Beseitigung des Mangels in anderer Weise ernsthaft bestreitet. Dies läßt sich nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles beurteilen. Zu würdigen ist das gesamte Verhalten des Auftragnehmers.