Detailergebnis zu DOK-Nr. 33246
Übergang der Vergütungsgefahr (OLG Köln v. 20.12.1983 - 22 U 111/83)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 16 (1985) Nr. 2, S. 203-206
Bauleistungen sind die auftragsgemäß mit dem Bauwerk unmittelbar verbundenen, in seine materielle Substanz eingegangene Leistungen. Da § 7 Nr. 1 VOB/B den Übergang der von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Umständen drohenden Gefahr i. S. einer zeitlichen Vorverlegung gegenüber dem Regelfall eintreten läßt, die Gefahr ausnahmsweise bereits vor der Abnahme des Bauwerks - also schon mit der Erbringung des Teilleistungserfolgs - auf den Autraggeber mit der Folge übergeht, daß dem Auftragnehmer die Vergütung auch bei Zerstörung oder Beschädigung seiner in das Bauwerk eingebrachten Leistung - des Teilwerks - zusteht, kann nicht darauf abgestellt werden, ob die bereits erbrachte Bauleistung eine abnahmefähige Leistung oder Teilleistung beinhaltet. Für den vorzeitigen Übergang der Vergütungsgefahr kommt es allein darauf an, ob die bewirkte Teilleistung zum geschuldeten Bauwerk gehörte.