Detailergebnis zu DOK-Nr. 33279
Polizeiliche Maßnahmen im Straßenverkehr als Beitrag zur Verkehrssicherheit
Autoren |
D. Felke |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 29 (1983) Nr. 2, S. 63-66, 3 B, 1 Q
Das Aufstellen von Geschwindigkeitsbeschränkungen an Strecken mit überdurchschnittlichem Unfallaufkommen im Straßenverkehr hat meist keinen Einfluß auf die Verkehrssicherheit. Lediglich, wenn auf solchen Abschnitten eine intensive Überwachung des Straßenverkehrs durch die Polizei erfolgt, ist statistisch nachweisbar, daß ein Unfallrückgang eintritt. Am Beispiel des 7 km langen Autobahnabschnitts "Elzer Berg" im Zuge der Autobahn A 3 zwischen Diez und Limburg wird nachgewiesen, daß es durch ständige Radar- Kontrollen der Polizei bei einer angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h für Pkw und 40 km/h für Lkw möglich war, die Zahl der Unfälle von 336 im Jahre 1969 auf 30 Unfälle im Jahre 1981 zu senken. Dieselben Erfahrungen wurden mit der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf der Bundesstraße 42 Wiesbaden-Eltville-Rüdesheim gemacht, die wegen überdurchschnittlich hoher Unfallzahlen angeordnet wurde. Im ersten Jahr erfolgte keine intensive polizeiliche Überwachung, die Zahl der Unfälle blieb kon stant. In den folgenden 4 Jahren wurde eine intensive polizeiliche Überwachung durch Radarkontrollen, aber auch durch Überwachung der Überholverbote und anderer Verkehrszeichen durchgeführt. Die Zahl der Unfälle ging in dieser Zeit um 42 % von 165 auf 94, die ZahI der Verletzten um 71 % von 97 auf 35 zurück, obwohl auf diesen Strecken auch heute noch teilweise mit höherer als der angeordneten Geschwindigkeit gefahren wird.