Detailergebnis zu DOK-Nr. 33320
Vergleichende Bewertung verschiedener Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen
Autoren |
H.-G. Retzko P. Sturm |
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Sachgebiete |
5.1 Autobahnen 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Straße und Autobahn 36 (1985) Nr. 6, S. 223-231, 6 B, 21 Q
Die Hauptpunkte der Diskussionen über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen sind Sicherheit, Energie und Luftverunreinigung. Es wird meist nur von Vorteilen des Langsamerfahrens gesprochen, kaum davon, was dem entgegensteht. Zur Zeit werden Beschränkungen auf 100, 120 und 130 km/h diskutiert. Aus einer Untersuchung des Schrifttums ergeben sich 22 ungleichgewichtige Bewertungskriterien. Vergleichssituation ist die heutige Regelung vom Jahre 1974 mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Es wird festgestellt, daß unabhängig von der Straßenkategorie eine Beschränkung die Unfallzahlen erniedrigt und die Leistung der Straße erhöht. Zeitgewinne sind unbedeutend. Eine Verlagerung des Autoverkehrs auf andere Verkehrsmittel ist selbst bei 100 km/h nicht zu erwarten. Bei Neubauten kann der Flächenbedarf bei niedrigeren Grenzgeschwindigkeiten verringert werden. Es ist zu erwarten, daß bei 100 km/h sich die Schadstofferzeugung gegenüber 130 km/h halbiert. Eine Einsparung von Energie läßt sich bei 100 gegenüber 130 km/h kaum erzielen. Geschwindigkeitsbeschränkungen haben auf den Erhalt der Straßendecke keinen Einfluß. Die Einführung von Beschränkungen kann zu wirtschaftlichen Einbußen der Automobilindustrie führen. Die Auswirkung auf die Fahrer läßt sich nicht erfassen. Es läßt sich auch nicht schätzen, in welchem Umfang die beschränkten Geschwindigkeiten angenommen werden. Aus der Bewertung aller Auswirkungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen kommen die Autoren zu der Schlußfolgerung, daß eine Beschränkung schon deshalb erforderlich ist, um eine vernünftigere Einstellung zur Autobahnbenutzung zu bewirken. 120 km/h werden als ein sinnvoller Kompromiß angesehen.