Detailergebnis zu DOK-Nr. 33333
Öffentlicher Nahverkehr im Rahmen der städtischen Verkehrsmobilität
Autoren |
J. Deiters |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 3 (1985) Nr. 3, S. 74-80, 2 B, 3 T, 21 Q
In dem vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse einer Untersuchung wiedergegeben, in der geklärt werden sollte, ob durch die Ausweitung des Grundtaktes von 10 auf 12 min im Sommerfahrplan 1984 des Stadtlinienverkehrs in Osnabrück während elf Wochen mit relevanten Nachfrageverschiebungen gerechnet werden muß. Zur Beurteilung dieser Frage wird auf Daten aus einer Haushaltsbefragung und Fahrgastbefragungen an Haltestellen sowie aus der Erfassung des fahrplanbedingten Fahrgastzugangsverhaltens an den Haltestellen zurückgegriffen. Hieraus läßt sich die Gruppe der Fahrgäste bestimmen (fast 40 %), die eine Wahlfreiheit bei der Verkehrsmittelbenutzung besitzen. Nur von diesen Fahrgästen können grundsätzlich Nachfrageverschiebungen ausgehen. Die Reisezeit - als das wichtigste Entscheidungskriterium bei Wahlfreiheit des Verkehrsmittels - wird als Folge der Taktausweitung auf 12 min durch verlängerte Wartezeiten an den Haltestellen spürbar erhöht, besonders außerhalb der Verkehrszeit (Anstieg der mittleren Wartezeit von 4,0 auf 5,2 min). Bei nur gelegentlicher Nutzung des ÖPNV werden Busfolgezeiten von 12 min nicht mehr als Taktbedienung wahrgenommen; der Fahrgastzugang an den Haltestellen vermittelt vielmehr ein Bild weitgehender Fahrplanunkenntnis mit der Folge langer Wartezeiten. Als Fazit wird die Empfehlung gegeben, auf Einschränkungen des Fahrtangebotes, die die Reisezeit zu ungunsten des ÖPNV beeinflussen, im Interesse der angestrebten Stabilisierung des Fahrgastaufkommens möglichst zu verzichten, da dieses Ziel nur über die weitere Mobilisierung des Fahrgastpotentials der "wahlfreien" Verkehrsteilnehmer zu erreichen sein wird. Wenn Angebotseinschränkungen unumgänglich sind, sollten sie nur während der Schulferien- und Hauptreisezeit vorgenommen werden und eine merkbare Taktzeit (z.B. 15 min) mit Sicherstellung des Anschlußverkehrs vorsehen.