Detailergebnis zu DOK-Nr. 33334
Erfahrungen mit aufgeweiteten Radfahrer- Aufstellflächen in Enschede (nach dem Vorschlag der Zentralen Polizei-Verkehrs- Kommission - CPVC) (Orig. niederl.: Evaluatie CPVC-ofos in Enschede)
Autoren |
W. Salomons |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege |
Verkeerskunde 36 (1985) Nr. 7, S. 323-325, 7 B, 1 T, 3 Q
Bei der Anordnung von aufgeweiteten Radfahrer- Aufstellflächen, die nach dem Delfter Modell bei Lichtsignalanlagen zwischen der Haltelinie für Kfz und einer zweiten Haltelinie in Höhe der Signalanlage angeordnet und mit einem Radwegesymbol gekennzeichnet werden, gibt es nach Ansicht der CPVC zwei juristische Schwierigkeiten: Die Aufstellfläche gehört rechtlich zum Radweg; zwei Haltelinien dürfen nur außerhalb der Ortslagen angeordnet werden. Die Polizeikommission schlug daher vor, auf das Symbol zu verzichten und die Haltelinie vor der Signalanlage durch unterbrochene Striche zu markieren: Die in Enschede versuchsweise so gekennzeichneten Aufstellflächen wurden weder von den Kraftfahrern beachtet noch von den Radfahrern angenommen. Daraufhin wurde das Wort "Radfahrer" auf die Flächen geschrieben und ein Hinweisschild angebracht. Dadurch stieg die Akzeptanz an und wahrscheinlich sank auch die Unfallrate. Es wird empfohlen, bei aufgeweiteten Radfahrer-Aufstellflächen künftig wieder das Radweg-Symbol auf der Oberfläche anzubringen und die Straßenverkehrsordnung so zu ändern, daß keine juristischen Unklarheiten entstehen können.