Detailergebnis zu DOK-Nr. 33536
Regionalverkehr im Jahr 2000 - Entwicklungen und Perspektiven
Autoren |
A. Beetham H.A. Hoed |
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
46. Internationaler Kongreß, Brüssel, 1985, Internationaler Verband für öffentliches Verkehrswesen (UITP), H. 2, 11 S., 13 B, 5 T
In dem vorliegenden Bericht wird die mögliche Entwicklung des öffentlichen Regionalverkehrs in den nächsten 15 Jahren hauptsächlich aus dem Gesichtspunkt der Verkehrsnachfrage untersucht. Grundlagen des Berichtes bilden Ergebnisse von Befragungen von 43 Verkehrsbetrieben in verschiedenen europäischen Ländern. Bezüglich der Beschreibung der Organisation des öffentlichen Regionalverkehrs wird auf einen entsprechenden Bericht zu dem UITP-Kongreß 1981 verwiesen. Die meisten der 1984 befragten Verkehrsbetriebe geben ihren Marktanteil am gesamten Verkehrsaufkommen in einer Bandbreite zwischen 2 % und 6 % an. Dabei machen 4 verschiedene, zu dem Berufsverkehr hinzukommende Verkehrsarten (im Bericht einzeln beschrieben) einen wesentlichen Anteil des Regionalverkehrsmarktes aus: Schülerverkehr, Einkaufsverkehr, Besuchs- und Freizeitverkehr sowie `Fahrten von Senioren. Die Untersuchung der Finanzverhältnisse des Regionalverkehrs läßt erkennen, daß bei den befragten Verkehrsbetrieben die heutigen Kostendeckungsgrade - bei einem seit Jahren generell rückläufigen Trend - erheblich schwanken (von unter 30 % bis über 90 %). Neben den Fahrgeldeinnahmen sind dafür die staatlichen Beihilfen für den ÖPNV von entscheidender Bedeutung; für die Zukunft erwarten die meisten Verkehrsbetriebe eine Stagnation der Betriebszuschüsse. In vielen europäischen Ländern ist der regionale Linienverkehr seit Jahren in erheblichem Maße Vorschriften und Beschränkungen, i.a. staatlicherseits, unterworfen. Ein in Großbritannien und in den Niederlanden angestrebter Abbau von Rechtsvorschriften könnte jedoch wegen des entfallenden Verlustausgleichs (für Abend- und Sonntagsverkehr) zu einer Einschränkung des öffentlichen Regionalverkehrs führen. Als Schlußfolgerung wird hieraus abgeleitet, daß alle Vorschriften dazu dienen müßten, die Stabilität und die Freiheit zur Erbringung von Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Regionalverkehr wird in Zukunft nur dann bestehen, wenn die Verkehrsbetriebe stets bedenken, daß das Wichtigste die Fahrgäste sind.