Detailergebnis zu DOK-Nr. 33578
Hydraulisch gebundene Tragschichten nach ZTVT und RStO
Autoren |
M. Schmidt |
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Sachgebiete |
8.1 Sauberkeits-, Filter- und Frostschutzschichten |
Straße und Autobahn 36 (1985) Nr. 11, S. 460-464
Vereinzelte Schäden an Decken mit hydraulisch gebundener Tragschicht (HGT) nach der Technischen Vorschrift für Tragschichten (TVT 72) machen es notwendig, die bisherigen Vorschriften zu überarbeiten für neue Zusätzliche Technische Vorschriften für Tragschichten (ZTVT) und für die Anpassung der neuen RStO (Richtlinien für die Standardisierung). Für das Zusammenwirken zwischen HGT und den Asphalt- oder Betondecken soll durch einen höheren Bindemittelgehalt die Festigkeit der HGT-Oberfläche erhöht werden. Hierzu wird die Druckfestigkeit in der Eignungsprüfung bei Betondecken auf 9 bis 12 N/mm2, für Asphaltdecken auf 7 bis 12 N/mm2 festgelegt. Die bei Betondecken mit dicker HGT und vollverankerten Betonfahrspuren von insgesamt ca. 11 m Breite vermehrt aufgetretenen Längsrisse neben der Mittellängsfuge sollen durch Einkerbungen im frischen Zustand der HGT von mindestens 30 % der Dicke und durch die gleiche Lage der Arbeitsfugen der HGT unter der Deckenlängsfuge vermieden werden. Weitere Untersuchungen haben ergeben, daß die bisherigen Anforderungen an HGT nach TVT 72 für die Mineralstoffgemische den örtlichen Vorkommen mehr als bisher angepaßt werden können. Nach wir vor muß jedoch ihre Wirksamkeit gegen Frosthebungen und als Drainage für eindringendes Wasser gesichert bleiben.