Detailergebnis zu DOK-Nr. 33638
Gestaltung von Kantonsstraßen in Ortskernen - Richtlinie für Planung, Bau und Unterhalt
Autoren |
H.P. Lindenmann St. Frey U. Grieder |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung 5.12 Straßenquerschnitte |
Institut für Verkehrsplanung und Transporttechnik ETH Zürich und Tiefbauamt des Kantons Basellandschaft 1984, 72 S., zahlr. B
Vom ETH-Institut für Verkehrsplanung und Transporttechnik, dem Denkmalpfleger und dem Tiefbauarnt des Kantons Basellandschaft sind, nachdem umfangreiche Grundlagenstudien und eine Inventarisation durch die Architekten Fierz und Baader durchgeführt worden waren, die o.a. Richtlinien erarbeitet worden. Die Gestaltungsrichtlinien befassen sich im wesentlichen mit dörflichen Ortsdurchfahrten von Kantonsstraßen unter dem Gesichtspunkt der Schonung bzw. Erhaltung der ortsspezifischen Straßenräume. Die Richtlinie beschreibt Grundsätze zum Querschnitt, zur Linienführung, zu Knoten und zu sehr vielen Details, bis hin zum Fahrbahnrand, Straßenbelag, Beleuchtung und, Ausstattung. Die Richtlinie ist unter der Prämisse zu sehen, sie speziell für Baselland erarbeitet worden ist. Dies fällt besonders auf bei Detailpunkten wie Ablehnung von Granit und Gneiss, von verzinkten oder Aluminium-Geländern und von Verbundpflaster für Einfahrten. Die Richtlinie ist für Praktiker erarbeitet worden und enthält in Tabellenform für 3 Straßen-Kategorien entsprechende Handlungsanweisungen. Dies kann in der Praxis eine gewisse Gefahr bei der Anwendung der "Gestaltungsrichtlinien" bedeuten: Ein Zusammensetzen der Einzelelemente ohne die Mitwirkung eines Gestalters (Architekt, Landschaftsplaner) sichert nicht in jedem Fall ein gutes Endergebnis. Die vorliegende Arbeit ist ein erster, wichtiger Beitrag zum Thema Straßenraumgestaltung.