Detailergebnis zu DOK-Nr. 33711
Nutzfahrzeugkonstruktion - Straßenbeanspruchung. Auswirkungen auf verkehrspolitische Entscheidungen
Autoren |
P. von Becker |
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Sachgebiete |
14.4 Fahrzeugeigenschaften (Achslasten, Reifen) |
Straße und Autobahn 36 (1985) Nr. 12, S. 493-498, 6 B, 3 Q
Nach der Deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) müssen Fahrzeuge in straßenschonender Bauweise hergestellt sein. Der Begriff straßenschonend ist in der StVZO nicht genau definiert. Es kommen immer wieder Fahrzeuge auf den Markt, deren Wirkung auf die Straßenbefestigungen negativ zu beurteilen ist. Der Arbeitsausschuß Straßenbeanspruchung der FGSV bemüht sich, objektive Kriterien zur Bewertung der Straßenschonung zu schaffen. Für Straßenbefestigungen ist als maßgebendes Bewertungskriterium der Beitrag anzusehen, den ein Fahrzeug zur Verminderung der Nutzungsdauer der Gesamtbefestigung leistet. Dabei ist auch die Wirkung auf Brücken einzubeziehen. Der Arbeitsausschuß empfiehlt konstruktive Möglichkeiten zur Verminderung der Straßenbelastung, wenn es zu einer Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von Nutzfahrzeugen kommt. Von Seite der Straßenverwaltungen bleiben nur die Möglichkeiten: restriktive Behandlung von Einzelanträgen auf Erhöhung der zulässigen Achslasten, Gewichtsbeschränkungen auf überlasteten Brücken und Straßenabschnitten, Verstärkung des von der Gewichtserhöhung betroffenen Straßennetzes. Es wird erörtert, wie weit die Anforderungen des Straßenbaues zu verwirklichen sind. Eine wirksame Straßenschonung setzt eine internationale Vereinbarung voraus und eine Umsetzung von EG-Beschlüssen in nationales Recht. Zur Zeit liegen die zulässigen Gesamtgewichte in Europa zwischen 50 und 32,5 t, die Achslasten zwischen 10 und 13 t.