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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33730

Bindungswirkung der Zivilgerichte an eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung über eine Ersatzzufahrt (BGH v. 10.6.1985 - III ZR 3/84)

Autoren
Sachgebiete 3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Deutsches Verwaltungsblatt 100 (1985) Nr. 20, S. 1133-1135 / Neue Juristische Wochenschrift 38 (1985) Nr. 50, S. 3025-3027 / Öffentliche Verwaltung 39 (1986) Nr. 1, S. 35-36

Ist in einem durch rechtskräftiges Verwaltungsgerichtsurteil bestätigten straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß eine angemessene Ersatzzufahrt gem. § 8a Abs.4 FStrG vorgesehen und werden damit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung in Geld abgelehnt, so sind die Zivilgerichte gehindert, unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Entschädigung zur Verlegung des Betriebes zuzusprechen. Dagegen kann das Zivilgericht prüfen, ob die Verlegung des Betriebes auf die Verkleinerung des Betriebes infolge Verlustes einer Teilfläche und dadurch bedingte Schwierigkeiten beim Anfahren und Wenden von Kraftfahrzeugen zurückzuführen ist.