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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33731
Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung; Ausführungsfrist (BGH v. 20.5.1985 - VII ZR 324/83)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 16 (1985) Nr. 5, S. 576-578
Bezieht sich der Vorbehalt gegen eine Schlußzahlung, die bereits in einer vorangegangenen prüfbaren Schlußrechnung enhalten ist, so bedarf der Vorbehalt keiner weiteren Begründung. Wird in einem Bauvertrag vereinbart, daß die Ausführungsfrist ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn laufen soll, so ist die Leistung nicht nach dem Kalender i.S. von § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB bestimmt. In diesem Falle bedarf es, um den Auftragnehmer in Verzug zu setzen, einer Mahnung.