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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33731

Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung; Ausführungsfrist (BGH v. 20.5.1985 - VII ZR 324/83)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 16 (1985) Nr. 5, S. 576-578

Bezieht sich der Vorbehalt gegen eine Schlußzahlung, die bereits in einer vorangegangenen prüfbaren Schlußrechnung enhalten ist, so bedarf der Vorbehalt keiner weiteren Begründung. Wird in einem Bauvertrag vereinbart, daß die Ausführungsfrist ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn laufen soll, so ist die Leistung nicht nach dem Kalender i.S. von § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB bestimmt. In diesem Falle bedarf es, um den Auftragnehmer in Verzug zu setzen, einer Mahnung.